top of page

Allgemeine Geschäftbedingungen

AGB

Sehr geehrte Kundinnen und  Kunden,


bitte lesen Sie die AGB mit unseren Reise- und Zahlungsbedingungen genau durch. Mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular, oder mit dem Absenden des digitalen Anmeldeformulars auf dieser Website, kommt der verbindliche Reisevertrag zustande.

AGB

1. Aufträge werden nur schriftlich per E-Mail oder über unser Online-Formular entgegengenommen. Dieser Auftrag ist für den Absender verbindlich. Der Auftrag wird von SkillsUp Training bestätigt. Wird eine telefonische Reservierung nicht binnen 8 Tagen beidseitig schriftlich bestätigt, gilt der Auftrag beiderseits als storniert.

 

​2. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Vertrag auf der Basis der vereinbarten Dienstleistung. Erst nachdem der beidseitig unterzeichnete Dienstleistungsvertrag bei SkillsUp Training vorliegt, wird die Buchung der Dienstleistung bei SkillsUp Training verbindlich.


3. Die Aufbereitung der vereinbarten Dienstleistung erfolgt sowohl nach pädagogischen als auch nach organisatorischen Gesichtspunkten.


4. Die Sprache ist Deutsch. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind zur Teilnahme an der Dienstleistung Bedingung. Nach Rücksprache kann auch auf andere Sprachen ausgewichen werden.


5. Die im Angebot genannten Daten sind als Start- und Enzeitpunkt maßgebend. Mit diesen Terminen beginnt und endet die Verantwortung von SkillsUp Training.


6. Nach Bestätigung des Auftrags ist der gesamte Preis in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen auf das Konto von SkillsUp Training zu überweisen. Die Bankdaten finden sich auf der Auftragsbestätigung.
Bei Überweisungen aus dem Ausland veranlassen Sie bitte folgenden Vermerk:
“Spesenfrei für den Begünstigten. Gebühren vom Auftraggeber bezahlt.
Please instruct your bankers to debit all charges to your own account – thank you.”


7. Bei Rücktritt nach der Auftragsbestätigung wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,– € berechnet. Bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen bis Dienstleistungs-Beginn wird eine Ausfallvergütung berechnet. Diese beträgt 25 % des Preises bei Absage zwischen 29 und 21 Tagen vor Dienstleistungs-Beginn, zwischen 20 und 14 Tagen 50 %, bei Absage zwischen 13 und 7 Tagen 75 %. Bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen bis Dienstleistungs-Beginn und bei Nichterscheinen werden 100 % des Kurspreises fällig. Der vorzeitige Abbruch während der Dienstleistung lässt den Vergütungsanspruch von SkillsUp Training für die gebuchte Dienstleistungs-Dauer unberührt. SkillsUp Training hat sich auf die vereinbarte Vergütung jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was es durch anderweitige Verwendung der Leistungen erspart. Dem Reisenden wird das Recht eingeräumt zu beweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sein könnte und oder wesentlich niedriger sei als die Pauschale.


8. SkillsUp Training kann vom zwischen dem Vertragsnehmer und SkillsUp Training zustande gekommenen Vertrag zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrags (wie Mindest-Teilnehmerzahl etc.) nicht erfüllt werden können, spätestens jedoch 14 Tage vor Dienstleistungs-Beginn. Tritt SkillsUp Training in einem solchen Fall von diesem Vertrag zurück, kann der Auftraggeber eine Buchung eines mindestens gleichwertigen anderen Angebots aus dem SkillsUp Training-Portfolios verlangen, sofern SkillsUp Training in der Lage ist, dies für den Teilnehmenden ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. SkillsUp Training setzt die Teilnehmenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung eines Kurses in Kenntnis und leitet den eingezahlten Auftragspreis unverzüglich zurück.

9. Nicht vorgenommene oder verspätet geleistete Zahlungen gelten nicht automatisch als Abmeldung. Die Abmeldung bedarf immer der schriftlichen Form.

10. Bei Teilnehmenden, die vor Dienstleistungs-Beginn mit Personen in Verbindung standen, die ansteckende Krankheiten (wie z. B. Windpocken, Masern, Scharlach etc.) hatten, ist je nach Inkubationszeit bei Dienstleistungs-Antritt eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass sie keine gesundheitliche Gefährdung für andere Teilnehmenden darstellen.

11. Schuldhaft verschwiegene Krankheiten oder unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten während der Durchführung können zum Ausschluss von der Teilnahme führen. SkillsUp Training kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ein Ausschluss von der Teilnahme ist auch dann möglich, wenn Teilnehmende schuldhaft Krankheiten verschwiegen haben, die eine Teilnahme unmöglich machen. Teilnehmende, die einer besonderen Betreuung bedürfen, können nur nach vorheriger Absprache mit SkillsUp Training aufgenommen werden.

12. Müssen Teilnehmende wegen Verstoßes gegen allgemein geltende Gesetze, wegen groben Verstoßes gegen die Ordnungsregeln der Örtlichkeiten oder gegen die Richtlinien von SkillsUp Training vorzeitig der Teilnahme verwiesen werden, so ist SkillsUp Training berechtigt, die Teilnehmenden ungeachtet einer Abmahnung nach Hause zu schicken.


13. SkillsUp Training haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Haftpflicht gilt das Verursacherprinzip. SkillsUp Training kann durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Auftragspreis beschränken, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden.

14. Soweit durch Teilnehmende fremdes Eigentum beschädigt wird, haften sie hierfür in vollem Umfang ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haften sie für Schäden, die durch die Missachtung von Ordnungsregeln, über Nichtbeachtung von Anweisungenoder grob fahrlässigem Verhalten entstanden sind.

15. Während der Dienstleistungserbringung durch SkillsUp Training werden zum Zweck der Dokumentation auch Bilder gemacht oder Videosequenzen aufgezeichnet. Sollten Teilnehmende oder deren Erziehungsberechtigte (bei Minderjährigen) nicht damit einverstanden sein, dass der/die einzelne Teilnehmende auf einem dieser Fotos zu sehen ist, oder sie fühlen sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, muss dies SkillsUp Training schriftlich angezeigt werden. Solche Kursbilder können dann auch als Werbemittel für SkillsUp Training und für SkillsUp Training publiziert werden.

16. SkillsUp Training behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Beide Vertragspartner sind grundsätzlich an den einmal geschlossenen Reisevertrag gebunden, es gelten die Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt eines abgeschlossenen Vertrages. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Webseiten nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.


17. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten vollständig alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und SkillsUp Training bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

18. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Besitzt der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Nürnberg als vereinbart.

Stand: 23.01.2024

bottom of page